Was ist Mütterpflege?
Was ist eine Mütterpflegerin?
In Deutschland sind die Begriffe der Mütterpflege und Mütterpflegerin noch relativ unbekannt. In anderen Ländern, wie z.B. den Niederlanden und Belgien ist die Mütterpflege bereits etablierter Standard. Mütterpflege bezeichnet eine professionelle Pflege, Begleitung und Unterstützung von Mutter und Kind in der Phase nach der Geburt und auch darüber hinaus durch eine professionelle Mütterpflegerin. Die Hauptaufgaben einer Mütterpflegerin bestehen darin, die Mutter bei der Pflege ihres Babys zu unterstützen, sie in Gesundheitsfragen zu beraten und ihr bei der Organisation des Haushalts zu helfen. Natürlich können auch Väter eine Mütterpflegerin in Anspruch nehmen, wenn die Mutter durch z.B. einen Krankenhausaufenthalt nicht zu Hause sein kann.
Hier sind einige Beispiele für Aufgaben einer Mütterpflegerin, die natürlich immer individuell abgesprochen und vereinbart werden:
Beratung und Unterstützung bei / durch
- dem Umgang mit dem Säugling und dessen Pflege
- der Gestaltung eines guten Stillumfelds
- der Planung und Herstellung vollwertiger Mahlzeiten
- der Alltagsorganisation
- der Wäschepflege
- der Umsetzung von Empfehlungen der Hebamme
- dem Einkauf und Besorgungen
- zeitweisen Betreuung von Geschwisterkindern
- Begleitung bei Terminen und auf Alltagswegen
- Austausch zu mutterschaftsrelevanten Themen
- Entlastung mittels Gesprächsangeboten
- die Vermittlung von weiterführenden Hilfsangeboten
- dem hygienischen Vorbereiten des Pump- und Fütterzubehörs

Um diese Aufgaben ausführen zu können, verfüge ich als professionelle Mütterpflegerin u.a. über
- persönliche Erfahrungen mit Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Mutterschaft. Ich habe selber zwei Schwangerschaften und Geburten erlebt; eine davon war sogar eine Zwillingsschwangerschaft/-geburt.
- das fachliche Rüstzeug und über vielfältiges Wissen zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, frühkindliche Entwicklung und Säuglingspflege durch meine Tätigkeit als examinierte Kinderkrankenschwester und meine Ausbildung zur Mütterpflegerin. Im Notfall weiß ich natürlich auch was zu tun ist
- Kenntnisse zu Stressprävention, Entspannungstechniken, Alltags- und Haushaltsorganisation.
- Einfühlungsvermögen und Kommunikationsgeschick.
In der Geschichte wurden Schwangere und Wöchnerinnen in den meisten Kulturen stets von Frauen umsorgt und unterstützt, damit sie sich von der Schwangerschaft und der Geburt erholen konnten. Diese Zeit, auch Wochenbett genannt, dauert in der Regel 6-8 Wochen nach der Geburt. Eventuelle Geburtsverletzungen können in dieser Zeit ausheilen und der Hormonhaushalt reguliert sich wieder. Frauen brauchen in dieser Zeit viel Ruhe und Erholung. Gelegentlich zeigt sich in dieser Zeit eine psychische Labilität, in der leichten Form auch Babyblues genannt. Selten kann sich auch eine Wochenbettdepression bilden.
In dieser vulnerablen Zeit muss sich die Mutter schonen und umsorgen lassen. Der Aufbau einer Bindung zum Kind sollte im Vordergrund stehen. In früheren Zeiten hatten Frauen einen viel unmittelbareren Zugang zu Geburtserfahrungen. Andere Frauen in der Familie wirkten begleitend und unterstützend bei der Betreuung von Mutter und Kind nach einer Geburt mit. Viele Fragen wurden bereits im familiären Umfeld beantwortet. In der heutigen Zeit ist dies leider nicht immer gewährleistet, da aus verschiedensten Gründen das familiäre Netz diese Rolle nicht mehr übernehmen kann. Auch die Väter sind heute beruflich evtl. viel stärker eingebunden und somit nicht für den ganzen Zeitraum verfügbar. In Folge dessen ist die erforderliche Ruhe und Erholung im Wochenbett nicht immer gegeben. Die Mutter muss sich, zumindest in bestimmten Zeiträumen, alleine um ihr Neugeborenes und um sich kümmern. Der Haushalt und Einkäufe müssen erledigt werden. Der Gang zum Arzt oder zur Apotheke muss alleine bewältigt werden. Andere Familienmitglieder stehen nicht immer zur Verfügung und Hebammen haben nur begrenzte Zeitanteile für die Beratung, Versorgung und Betreuung der Mutter und des Neugeborenen. In manchen Fällen ist vielleicht gar keine Hebamme verfügbar.
In der Zeit des Wochenbettes hat jede Mutter Anrecht auf medizinische und beratende Hilfe durch eine Hebamme. Deren Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Ergänzend zur Unterstützung durch eine Hebamme kann die Wöchnerin auf die Leistungen einer professionellen Mütterpflegerin zugreifen.
Bei besonderer Indikation kann auf die Hilfe einer Mütterpflegerin auch schon während der Schwangerschaft zugegriffen werden. Die Leistungen einer Mütterpflegerin werden in vielen Fällen von den Krankenkassen getragen. Hierfür müssen allerdings einige Voraussetzungen vorliegen, die im Sozialgesetzbuch V §24h „Schwangerschaft und Geburt“ und §38 „Haushaltshilfe“ verankert sind:
- Es bedarf immer einer medizinischen Indikation.
- Es ist immer eine ärztliche Verordnung erforderlich.
- Es kann keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen.
- Es lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt.
- Die Diagnose ist erforderlich und eindeutig.
- Die Leistung ist zuzahlungsbefreit, wenn § 24h greift.
- Die Leistung nach § 38 ist zuzahlungspflichtig mit ca. 5 – 10 Euro pro Einsatztag.
- Ein Antrag ist nur in akuter Bedarfssituation möglich.

Eine Mütterpflegerin kann natürlich auch immer als Selbstzahlerleistung beauftragt werden. Dann entfällt natürlich die vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse.
Für Fragen hierzu dürft Ihr euch gerne an mich wenden. Ich erkläre euch gerne das Prozedere und berate euch diesbezüglich.